- Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Angebot
- Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
- Preis (Angebote, Leistungsumfang)
- Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
- Verzugszinsen
- Eigentumsvorbehalt
- Erfüllungsort
- Lieferung
- Einseitige Leistungsänderungen
- Gewährleistung
- Schadenersatz
- Produkthaftung
- Aufrechnung
- Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
- Formvorschriften
- Rechtswahl
- Gerichtsstandvereinbarun
- Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsklausel
- Kostenvoranschlag
- Elektronische Rechnungslegung
- Terminsverlust
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.
Wird gegen unsere Rechnung binnen zwei Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
Für die Berechnungen und Preisangebote sind die Berechnungsgrundlagen für Buchdruckarbeiten bzw. Flachdruckarbeiten des Hauptverbandes der graphischen Unternehmungen Österreichs in ihrer jeweiligen Fassung als unverbindlicher Kalkulationsbehelf sowie die Tagespreise für Papier, Klischee, Buchbindematerial usw. maßgebend.
Preisangebote bedürfen für ihre Verbindlichkeit auf unserer Seite der Schriftform.
Eine Erhöhung maßgeblicher Materialpreise (wie z.B. Papier, Klischees, Buchbindematerial usw.) sowie eine Erhöhung der Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen nach der Festsetzung des Kaufpreises aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigen uns, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.
Entwurfs- und Andruckkosten werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind – sofern sie nicht ausdrücklich im Preisanbot aufscheinen – im Preisanbot nicht enthalten. Das gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, wie z.B. für Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeiten. Änderungen gegenüber der Druckvorlage werden im Fall der Autorkorrektur nach der aufgewandten Arbeitszeit verrechnet. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.
In den angebotenen Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung) der Druckerzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gewünscht (Pappe, Karton, Kiste), so wird diese zu Selbstkostenpreisen weiterverrechnet.
Unsere Angebote verstehen sich ohne Lager-, Transport- und sonstigen Nebenkosten, die uns unser Vertragspartner nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen zu vergüten verpflichtet ist.
Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Bei Zahlungsverzug – zuzüglich Zinsen gem. § 352 UGB bzw. § 1333/2 ABGB.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung der jeweilige Sitz des Unternehmens.
Lieferzeit
Die in unseren Angeboten angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages bei uns. Werden uns Arbeitsunterlagen zur Verfügung gestellt, mit dem Tag, an dem alle Arbeitsunterlagen bei uns einlangen.
Die vereinbarten Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine zugesagt wurden. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Für die Dauer der Prüfung von übersandten Korrekturabzügen, Andrucken oder Ausfallmustern wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.
Für Verzug, der aus Ursachen, die in Betrieben der Vor- und Zulieferanten liegen, entsteht, trifft uns keine Haftung, sodass unser Geschäftspartner nicht berechtigt ist, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwaige Schäden haftbar zu machen. Dies gilt auch für etwaige vereinbarte Fixgeschäfte.
Lieferungen erfolgen ab dem jeweiligen Betrieb auf Rechnung und Gefahr unseres Vertragspartners. Eine entsprechende Versicherung wird für den Fall des Transportes nur über gesonderten Auftrag auf Rechnung unseres Vertragspartners abgeschlossen. Wird die Lieferung frei Haus zugesagt gilt dies grundsätzlich nur für eine Adresse im Raum Österreich.
Mehr- oder Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigen oder mehrfarbigen Arbeiten bis zu 10 % gestattet und sind anteilig zum vereinbarten Preis zu verrechnen. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt.
Höhere Gewalt entbindet uns grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig ob sich diese höhere Gewalt in unserem Unternehmen oder in Betrieben der Vor- oder Zulieferer ereignet hat. In diesen Fällen ist unser Vertragspartner prinzipiell nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwaige Schäden haftbar zu machen.
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einem Tag nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.
Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.
Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.